Erklärung zur Barrierefreiheit
Das ist Wales (wales.com/de) richtet sich an ein möglichst breites Publikum und wurde unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Nutzer entwickelt.
Die Marke Cymru Wales hat sich verpflichtet, ihre Webseiten gemäß der Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor (Webseiten und mobile Anwendungen) (Nr. 2) 2018 zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Dies ist Wales.
Nutzung dieser Webseite
Diese Webseite wird von der Walisischen Regierung betrieben. Es ist uns wichtig, dass sich jeder, der die Webseite Das ist Wales nutzt, willkommen fühlt und eine positive Erfahrung macht. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie in der Lage sein sollten, die folgenden Einstellungen über Ihren Browser vorzunehmen:
- den Großteil der Webseite nur über die Tastatur zu bedienen
- die Webseite größtenteils mit Hilfe einer Spracherkennungssoftware zu navigieren
- sich den Großteil der Webseite mit Hilfe eines Bildschirmlesegeräts (einschließlich der neuesten Versionen von JAWS, NVDA und VoiceOver) anhören zu können
Es sind zusätzliche Entwicklungsarbeiten geplant, um die oben genannten Punkte weiter zu verbessern und eine zusätzliche Kontrolle über Animationen und Videoelemente zu ermöglichen. Das Ändern von Farben, Kontraststufen und Schriftarten steht ebenfalls auf unserem Entwicklungsplan, ebenso wie die Möglichkeit, in Texte hineinzoomen zu können.
Zudem sind die Inhalte der Webseite so leicht verständlich wie möglich gehalten.
Bei der Entwicklung wurde darauf geachtet, dass die Darstellung der redaktionellen Inhalte sowohl auf mobilen Endgeräten als auch auf großen Desktop-Bildschirmen einwandfrei gewährleistet ist. Hierbei war es uns wichtig, dass nicht nur Texte problemlos lesbar sind, sondern auch, dass die Anzeige auf allen Bildschirmgrößen gleich gut ist, dass sich Fotos auf mögliche Größenveränderungen an die relevanten Bereiche anpassen und das für die von uns in Auftrag gegebenen Videos über eingebettete YouTube- oder Vimeo-Links mit Abschriften versehen sind.
Wir haben uns bemüht, die Webseite Wales.com/de für jedermann so benutzerfreundlich und leicht zugänglich wie möglich nach den folgenden Richtlinien zu gestalten:
- HTML4/5
- CSS 2/3.0Nu
- WCAG Version 2.2 (AA)
AbilityNet gibt Tipps, wie Sie Ihr Endgerät leichter bedienen können.
Kompatibilität mit Internet-Browsern
Die Webseite Wales.com/de wurde auf den meisten, führenden Browsern getestet:
- Chrome
- Firefox
- Internet Explorer
Safari
Schriftarten
Um ein Gefühl für Wales und für die walisische Kultur vermitteln zu können, haben wir eine maßgeschneiderte Schrifttype entwickelt, die sich am typografischen Erbe von Wales orientiert.
Diese Schrift ist ein Hauptelement der visuellen Markenidentität, mit der Wales sich auf authentische und kreative Weise präsentiert. Sie enthält spezielle Zeichen, Buchstaben und Glyphen, die ein Verständnis für die walisische Sprache und Schrift vermitteln und die den Ortssinn und den Charakter von Wales unterstützen.
- Cymru / Wales Sans wird in der Regel für Überschriften verwendet sowie für walisische Ortsnamen und Wörter
- Georgia Sans wird für Fließtexte verwendet
Unsere speziell gestaltete Schriftart wurde in Kooperation mit einer Organisation für Barrierefreiheit entwickelt, um die Schrift bei Bedarf auf Lesbarkeit zu überprüfen und anzupassen.
Fotografie, Illustration und Video
Wir sind bestrebt, unsere eigenen digitalen Medien zugänglich zu machen. Hierzu gehören auch beschreibende Alt-Texte und Untertitel. Unsere Videos werden häufig auf Kanälen wie YouTube oder Vimeo gehostet, auf denen Untertitel zur Verfügung stehen.
Wenn wir Inhalte von Dritten auf unserer Webseite einbetten, können wir nicht garantieren, dass alle externen Parteien denselben Ansatz verfolgt haben.
Was ist zu tun, wenn Sie auf Teile der Website nicht zugreifen können?
Wenn Sie Informationen auf dieser Webseite in einem anderen Format benötigen, z. B. als barrierefreie PDF-Datei, in großer Schrift, in leichter Sprache, als Audioaufnahme oder in Blindenschrift kontaktieren Sie uns:
- E-Mail: enquiries.wales@gov.wales
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns innerhalb von 30 Tagen bei Ihnen melden.
Feedback und Kontaktinformationen
Wir sind stets bemüht, die Zugänglichkeit dieser Webseite kontinuierlich zu verbessern. Sollten bei der Nutzung Probleme auftauchen, die nicht auf dieser Seite aufgeführt sind, oder wenn Sie der Meinung sind, dass die Anforderungen der Zugänglichkeit dieser Webseite nicht erfüllen sind, wenden Sie sich bitte an: enquiries.wales@gov.wales
Durchsetzungsverfahren
Die Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte (Equality and Human Rights Commission (EHRC)) ist für die Durchführung der Zugänglichkeitsbestimmungen zuständig. Wenn Sie mit der Reaktion auf Ihre Beschwerde unzufrieden sind, wenden Sie sich bitte an: Equality Advisory and Support Service (EASS).
Technische Informationen über den Zugang zu dieser Webseite
Die Walisische Regierung hat sich verpflichtet, ihre Webseite gemäß der Verordnung über die Zugänglichkeit von Einrichtungen des öffentlichen Sektors (Webseiten und mobile Anwendungen) (Nr. 2) 2018 zugänglich zu machen.
Diese Website entspricht teilweise dem Standard Web Content Accessibility Guidelines Version 2.2 AA.
Wie diese Webseite getestet wurde
Diese Plattform der Marke Cymru Wales wurde zuletzt im April 2024 getestet. Der Test wurde vom Accessibility Monitoring Team des Cabinet Office der Britischen Regierung durchgeführt und wird von unserem derzeitigen Entwicklungspartner Box UK Ltd. betreut.
Getestet wurden:
die wichtigsten Plattformen der Marke Cymru Wales
Nicht zugängliche Inhalte
Die Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Webseite ist ein fortlaufender Prozess, und wir sind bestrebt, eine dem AA-Standard entsprechende Benutzerfreundlichkeit zu bieten. Unser Ansatz ist eine Kombination aus Technologie und Fokusgruppen, die Nutzer mit Beeinträchtigungen, die unterstützende Technologien verwenden, einbeziehen, um mögliche Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Laufende Entwicklungen werden von unseren Entwicklungspartnern Box UK Ltd. mit dem Ziel der AA-Zugänglichkeit durchgeführt.
Eine externe Überprüfung wurde vom britischen Kabinettsbüro im April 2024 abgeschlossen. Die dabei festgestellten offenen Punkte müssen bis zum 31. März 2025 behoben werden:
- WCAG 1.3.5 Identifizierung des Eingabezwecks: Das Anmeldeformular hat keine Funktion zur automatischen Vervollständigung
- WCAG 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast: Felder des Anmeldeformulars haben einen geringen Kontrast.
- WCAG 3.1.2 Sprache der Teile: „Hawlfraint y Goron“ nicht in Walisisch gekennzeichnet
- WCAG 3.1.2 Sprache der Teile: „Crown Copyright“ nicht auf Englisch gekennzeichnet
- WCAG 4.1.2 Name, Rolle, Wert: Der Inlineframe des Anmeldeformulars hat keinen barrierefreien Namen
- WCAG 2.5.3 Kennzeichnung im Namen: Unsichtbarer Link hat auf der gesamten Webseite keine Kennzeichnung
- WCAG 2.1.1. Tastatur: Die Animationsoption in einem Popup kann nicht über die Tastatur aktiviert werden
- WCAG 1.4.10 Rückfluss: Auf einigen Seiten erfordern Kategorie-Optionen ein horizontales Scrollen bei 400% Zoom
Diese Erklärung wurde am 17. September 2020 erstellt und wurde zuletzt am 11. November 2024 aktualisiert.